25 Jahre Sorbengesetz in Sachsen – Sächsische Verfassung erscheint in sorbischer Sprache

25/2024 Datum 27.03.2024

Landtagspräsident: „Sorbengesetz ist bewährter Stabilitätsanker für Schutz des sorbischen Volkes und seiner Kultur“

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums hat Sachsens Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler das Sächsische Sorbengesetz als „bewährten Stabilitätsanker für den Schutz des sorbischen Volkes und seiner Kultur“ im Freistaat gewürdigt. 

Der Parlamentspräsident erinnerte an die Unterzeichnung des „Gesetzes über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen“ durch den damaligen Landtagspräsidenten Erich Iltgen und Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf am 31. März 1999 in Bautzen. Das Gesetz war vom Sächsischen Landtag am 20. Januar 1999 beschlossen worden.

„Dieses Gesetz sichert die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität der Sorben. Neben wichtigen Symbolen wie der sorbischen Flagge, der Hymne oder zweisprachiger Beschriftung unterstützt der Freistaat darüber hinaus auch den Erhalt sorbischer Schulen, damit insbesondere die sorbische Sprache lebendig bleibt“, so Rößler.  

Der Parlamentspräsident kündigte an, dass es noch im Laufe dieses Jahres eine neue Ausgabe der Sächsischen Verfassung in sorbischer Sprache geben werde. Der gemeinsam vom Sächsischen Landtag und der Landeszentrale für politische Bildung herausgegebene Verfassungstext in Sorbisch soll in digitaler und gedruckter Fassung erscheinen.

Seit dem Jahr 2018 ist der Besuchereingang des Sächsischen Landtags auch in Sorbisch beschriftet: „Sakski krajny sejm“. Im Sitzungssaal des Präsidiums steht zudem die Flagge der Sorben. 
 
Der Landtagspräsident besucht zu Gesprächen mit Vertretern der Domowina und einem Rundgang

     am Dienstag, 16. April 2024,
     um 10.00 Uhr
     das Sorbische Museum,
     Ortenburg 3, in 02625 Bautzen. 

Details zum Termin werden rechtzeitig bekannt gegeben. 
 
Hintergrund: 
Das Sorbengesetz aus dem Jahr 1999 regelt u. a. das freie Bekenntnis zum sorbischen Volk, das Recht auf Bewahrung und Weiterentwicklung der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Identität, die Verwendung der sorbischen Flagge und Hymne sowie die sorbische Interessensvertretung und Bestimmungen zum Gebrauch der sorbischen Sprache in der Öffentlichkeit

Gesetzestext im Internet: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3019-Saechsisches-Sorbengesetz