Großer Rundumschlag mit dem Bildungsstärkungsgesetz

Datum 16.10.2020

Unterricht in der Grundschule

Unterricht in der Grundschule

Anhörung im Ausschuss für Schule und Bildung

Das Bildungsstärkungsgesetz der Staatsregierung hat sich im Laufe des Gesetzgebungsprozesses der vergangenen Wochen deutlich verändert: Neuregelungen sollen nicht nur Aspekte frühkindlicher und schulischer Bildung abdecken, sondern auch Entlastungen für pandemiebetroffene Studenten bringen.

Gegen Ende der Sommerferien wurde ein Gesetzentwurf der Staatsregierung federführend an den Ausschuss für Schule und Bildung sowie mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen, mit dem umfangreiche Änderungen im sächsischen Bildungswesen vorangebracht werden sollen. Anhand des vorliegenden Entwurfs soll das Fachkräfteangebot in sächsischen Kitas künftig genauer überwacht werden; um Bedarfslagen besser feststellen zu können, soll Personal in Kindergärten und Horten flexibler eingesetzt werden können; und – besonders wichtig mit Blick auf die Ausbildung künftiger Erzieherinnen und Erzieher – freie Träger von Fachschulen sollen höhere Zuweisungen erhalten, wenn sie auf die Erhebung von Schulgeld verzichten. Einen Monat nach Beginn des Gesetzgebungsprozesses brachten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag ein, der dem Entwurf eine weitere Facette hinzufügt: Als direkte Reaktion auf die Entwicklungen der COVID-19-Pandemie soll die individuelle Regelstudienzeit für Studentinnen und Studenten, die im Sommersemester 2020 an einer Hochschule immatrikuliert waren, um ein Semester verlängert werden.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studierende abmildern

Die Änderungen im Hochschulfreiheitsgesetz sollen die erheblichen pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester würdigen und deren Folgen – wie zum Beispiel auslaufende Ansprüche auf BAföG-Leistungen – abmildern helfen. Auch die meisten anderen Bundesländer gehen so vor. Es ist geplant, die Neuregelungen in Sachsen rückwirkend ab Beginn des Wintersemesters 2020/2021 umzusetzen. Sie eröffnen für das Wissenschaftsministerium auch die Möglichkeit, in folgenden Semestern per Rechtsverordnung erneut die individuelle Regelstudienzeit zu verlängern, falls dies angesichts der weiteren Entwicklung der Pandemie nötig werden sollte.

Eine thematisch breit gefächerte Anhörung im Schulausschuss

Entsprechend des breiten Themenspektrums wurden am 16. Oktober 2020 Sachkundige aus den verschiedenen Bildungsbereichen zur Anhörung im Schulausschuss geladen. Deutlich wurde der bereits vorherrschende Fachkräftemangel in sächsischen Bildungseinrichtungen benannt – und auch wenn ein flexibler Personaleinsatz allgemein begrüßt wurde, so gab es doch Warnungen davor, dass der Einsatz von Assistenzkräften die fachliche Qualität in der Kinderbetreuung sinken lassen könnte. Sehr begrüßt wurden die Pläne, die Schulgeldbefreiung für Erzieher in Ausbildung voranzutreiben – eine Ausweitung auf Sozialassistenten in Ausbildung wurde allerdings von mehreren Sachkundigen ausdrücklich gewünscht. Die für Hochschulen vorgesehenen pandemiebedingten Ausnahmeregelungen wurden von allen Sachkundigen begrüßt. Das ganze Anhörungsprotokoll kann unter dem abgedruckten QR-Code abgerufen werden. Der Schulausschuss und der Wissenschaftsausschuss werden das Gesetz voraussichtlich in ihren Novembersitzungen abschließend beraten.