Buchstabe U
- Untersuchungsausschuss
Nach der Landesverfassung muss auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden. Dieses wichtige Minderheitenrecht nutzt vor allem die Opposition, um eventuelle Missstände in Politik und Verwaltung oder ein mögliches Fehlverhalten von Politikern zu untersuchen.
- Unabhängigkeit
Verfassungsbestimmungen und Gesetze sichern Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten ab. Dazu gehört der Schutz vor Kündigung und anderen Benachteiligungen ihrer privaten Arbeitsverhältnisse. Auch die Schutzrechte der Indemnität und Immunität des Abgeordneten tragen zu seiner Unabhängigkeit bei.
- Überhangmandat
Abgeordnete, die in ihrem Wahlkreis bei der Wahl die meisten Stimmen erhielten, ziehen in den Landtag ein. Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen, entstehen Überhangmandate. Andere Parteien erhalten zusätzliche Ausgleichsmandate, um das Verhältnis der Sitze im Parlament zum Verhältnis der Zweitstimmen wieder in Einklang zu bringen.
